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Kommunalwahlrechner NRW

Der Kommunalwahlrechner NRW ermöglicht die Sitzberechnung bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers (SLS) (gemäß § 33 KWahlG in der Fassung vom 10.06.2025 und § 61 KWahlO in der Fassung vom 10.06.2025).

Der Kommunalwahlrechner NRW findet mögliche Anwendung für die Sitzberechnung für die Wahl der Gemeinderäte sowie der Kreistage.

Der Kommunalwahlrechner NRW ist ein freiwilliges Angebot des Landes und ersetzt nicht die amtliche Berechnung der Sitzverteilung durch die jeweils verantwortlichen kommunalen Wahlausschüsse.

Ausführliche Erläuterungen zur Sitzberechnung finden Sie hier

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